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GLEICHBERECHTIGUNG
UND SEXUELLE ZUFRIEDENHEIT
IN DER HETEROSEXUELLEN
PAARBEZIEHUNG


Projektzeitraum: 1993 - 1995
Status: Abgeschlossen


VerfasserInnen:

Irmgard Selenz
Mark Willuhn
Andrea Pirker
Irene Zeilinger



INHALTSVERZEICHNIS

1. Zusammenfassende Darstellung

2. Problemstellung und politische Relevanz

3. Anschluss an die wissenschaftliche Forschung zum Thema

3.1. Wissensstand und theoretischer Rahmen der Untersuchung

3.1.1. Paarbeziehung und Sexualität
3.1.1.1. Die historische Entwicklung der westeuropäischen Paarbeziehung
3.1.1.2. Das jugendliche Zusammenleben als neues PartnerInnenschaftsmodell
3.1.1.3. Chaos der Liebe - Die Freisetzung traditioneller Geschlechterrollen

3.1.2. Gleichberechtigung und Gerechtigkeit
3.1.2.1. Gerechtigkeitstheorien
3.1.2.2. Gleichheit und Gleichberechtigung als Begriffe der Frauenbewegung
3.1.2.3. Gleichberechtigung und Gerechtigkeit
3.1.2.4. Die Analyse der Geschlechterverhältnisse in der ethnologischen Frauenforschung

3.1.3. Typen von Liebe
3.1.3.1. Die Sternberg'schen Liebestypen
3.1.3.2. Die Giddens'schen Liebestypen

3.2. Offene Fragen

4. Forschungsfrage und Hypothesen

4.1. Forschungsfrage

4.2. Hypothesen

4.3. Operationalisierung

5. Design und Methoden

5.1. Population und Stichprobe

5.2. Methoden

5.3. Zeit- und Arbeitsplan

6. Literaturübersicht


1. Zusammenfassende Darstellung

Das Auftauchen der Sexualität ist ebenso wie die Veränderung der Paarbeziehungen ein Phänomen der Moderne. Es besteht der Zwang zum Selbst, zur Individualisierung, mensch muß jemand sein, worin die Selbstdefinition aus der Position zur Umwelt wurzelt. Das sich auf einander Beziehen formt die Identität - so wurde z. B. die Entscheidung zwischen Hetero- oder Homosexualität zur Identitätsfrage. Intimität, bzw. die intime Beziehung ist heute eine nicht öffentliche, demokratische, duale Beziehung, die alle Lebensbereiche umfaßt. Einerseits entwickelt sich aus der intimen Beziehung, aus der Privatheit die Gleichberechtigung und wirkt von hier aus auf allen gesellschaftlichen Ebenen. Andererseits unterstützt die Gleichberechtigung einer Person in der Öffentlichkeit auch die Durchsetzung von Gleichberechtigung in der intimen Beziehung und in der Sexualität.

Wir nehmen an, daß das neue Beziehungsmuster auf Gleichberechtigung beruht, bzw. zu Gleichberechtigung und damit zu sexueller Zufriedenheit führt. Sexuelle Zufriedenheit dient zunehmend als Gradmesserin für die Umsetzbarkeit von Gleichberechtigung in der neuen Beziehung. Wenn es nun ein alternatives, gleichberechtigtes Beziehungsmuster gibt, ist das auch eine Möglichkeit für neue Versorgungskonzepte, denn die bisherigen Konzepte knüpfen an der Familie an, die sich jedoch als Institution bereits in Auflösung befindet (Scheidungsrate, AlleinerzieherInnen usw.).

Unsere Untersuchung soll ein erster Baustein für die Definition dieses neuen Konzepts sein und setzt bei der Gleichberechtigung und der sexuellen Zufriedenheit an. Die sexuelle Zufriedenheit ist für die eigene Identität wichtig, denn es geht um das Respektieren des Selbst und des Anderen, um die eigenen und die Fremdbedürfnisse. Sexuelle Zufriedenheit ist Ausdruck einer intimen Beziehung, einer sozialen Verantwortung füreinander. Wenn sie nicht erreicht werden kann, kommt es zur Scheidung, die ein Ausdruck für die Unzufriedenheit der PartnerInnen mit ihren Beziehungen ist.

Wir gehen in unserer Untersuchung davon aus, daß die Vorstellungen von Gleichberechtigung und die tatsächliche Gleichberechtigung in der Paarbeziehung nur bedingt übereinstimmen. Anhand von qualitativen Leitfadeninterviews wollen wir untersuchen, inwieweit sich die Diskrepanz zwischen der gewünschten und der realen Gleichberechtigung auf die sexuelle Zufriedenheit in heterosexuellen Paarbeziehungen auswirkt. Unsere Hypothese ist - gemäß den Gerechtigkeitstheorien in der Psychologie - daß die sexuelle Zufriedenheit sinkt, je größer diese Diskrepanz ausfällt. Zur Auswertung der Interviews werden wir die Inhaltsanalyse heranziehen und gegebenenfalls Typen von Zufriedenheit und Diskrepanz bilden.


2. Problemstellung und politische Relevanz

Die konkret seit den Siebziger Jahren heftig umstrittenen und bekämpften Rollenbilder von Mann und Frau mit den zugeordneten Handlungsmöglichkeiten und die erkämpfte Gleichstellung im Bildungs- und Berufszugang - in Österreich durch das Gleichbehandlungspaket 1973 - haben weitreichende Veränderungen der sozialen Struktur in den Industriegesellschaften ausgelöst. Die Hauptauslöserinnen dieser Veränderungen waren die Debatten um die Pille (Nelson Hearings, Washington) und um die Abtreibung (§ 218 in Deutschland, § 96 und § 97 StGB in Österreich), in deren Folge sich die breite Masse der Frauen mit der Forderung auf das Recht auf den eigenen Körper hinter die Zweite Frauenbewegung stellte und diese auch in anderen Bereichen unterstützte ("Massenbewußtsein von dem Kampf zwischen Frau und Staat um die Kontrolle des weiblichen Körpers" Grant 1994: 205).

Das Drängen der Frauen auf die Universitäten und den Arbeitsmarkt und die Entscheidungsmöglichkeit, kinderlos zu bleiben, verändern nicht nur die "Normbiographien" der Frauen selbst zu "Wahlbiographien" (Key Ley, 1984), sondern induzieren Veränderungen des gesamten sozialen Umfeldes,"mit allen Zwängen und Frösteln der Freiheit"(Gisela Wisocky) (vgl.Beck/Beck-Gernsheim 1990: S.13). Die Folge ist die Befreiung nicht nur der Frauen und Männer von traditionellen Rollenklischees, sondern auch der Familien vom Klischee der "Keimzelle des Staates", was die wachsende Anzahl der bewußt kinderlos bleibenden Paare in den Industriestaaten belegt.

Die neue Freiheit durch Wohlstand und materielle Sicherheit, Rationalisierung von Arbeitsprozessen und der damit entstehenden Freizeit ruft ein weiteres Phänomen hervor, das zusammen mit der steigenden Unabhängigkeit und Ablösung von traditionellen sozialen Strukturen entsteht. Durch die nicht mehr von außen determinierte Identität und Zugehörigkeit muß sich jedeR einzelne selbst definieren, wer und was sie/er ist. Zur Individualisierung kommt die Individuierung. Um die eigene Identität zu definieren, werden alle Lebensbereiche herangezogen, insbesondere persönliche Beziehungen und die eigene Sexualität mit ihren Bedürfnissen, die nur noch zum Teil über das biologische Geschlecht vordefiniert werden kann.

Doch auch die Geschlechterrollen geraten allmählich ins Wanken, bedingt durch die Angleichung der sozialen Spielräume, sei es in der Arbeit oder im Privaten mittels Arbeitsteilung bei Beziehungsarbeit, sexueller Initiative usw. Die gesellschaftlich determinierten Dispositive, die an das biologische Geschlecht gekoppelt waren, reduzieren sich auf wirklich biologisch bedingte (Schwangerschaft). Mit der Karenz auch für die Väter ist aber auch dieser Unterschied auf ein absolutes Minimum geschrumpft, wenn wir außer acht lassen, daß die gebotene Möglichkeit aufgrund immer noch eklatanter Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern und des befürcheten sozialen Drucks selten in Anspruch genommen wird.

Die gesellschaftlichen Fixpunkte verflüchtigen sich, die Geschlecherrollen sind nicht mehr starr vorgegeben, die Frauen können sich dafür entscheiden, nicht mehr Mutter zu werden, und so wird es immer schwieriger, klar zu erfassen, worin der spezifische Unterschied zwischen dem einen und dem anderen besteht. Die immer mehr zunehmenden Hinweise auf unsere bisexuelle Natur machen uns vollends ratlos. Wenn man von dem nicht zu beseitigenden Unterschied in den Chromosomen absieht, bleiben nur noch Unterscheidungen im Sinne von mehr oer weniger. (Badinter 1987: 190)

Der zweite Ast der sexuellen Revolution betrifft die Sexualität selbst (Grant 1994: 203). Durch die Entkoppelung des Aktes von der Schwangerschaft durch für alle zugängliche Verhütungsmittel und -methoden befreit sich vor allem die weibliche Sexualität von der ständigen Angst vor den Folgen, wodurch sich erstmals eine angstfreie Möglichkeit zur selbstbewußten Entfaltung eröffnet. Um so stärker, als die Abwehr des Versuchs der "männlichen" Gesellschaft, die Verantwortung für die Folgen der Sexualität gänzlich auf die Frauen abzuschieben, mehr oder weniger erfolgreich ist, zumindest aber in einer breiten Öffentlichkeit thematisiert wird. Dies hat zur Folge, daß Frauen mit wachsendem Selbstbewu§tsein ihre Vorstellungen von Sexualität und Intimität nicht nur definieren, sondern auch in der PartnerInnenschaft erfüllt sehen wollen und einfordern.

Wurde vor 20 Jahren Sexualität noch hauptsächlich in engeren sozialen Beziehungen erlebt, da ja zumindest ein Eheversprechen oder eine Verlobung Voraussetzung dafür waren, so zeichnet sich mit der wachsenden Autonomie und der ökonomischen Unabhängigkeit der/des einzelnen von familialen Strukturen eine Tendenz zu vor- und außerehelichen sexuellen Erlebnissen auch außerhalb und ohne feste Bindungen ab (Michael/Gagnon/Laumann/Kolata: 1994). Ausprobieren und Erkunden der eigenen sexuellen Bedürfnisse beginnt nicht in festen Bindungen. Mit 17 haben schon 50 % der Jugendlichen den ersten Geschlechtsverkehr hinter sich. Das Durchschnittsalter beim ersten Mal ist von 18 Jahren bei den Jahrgängen 1933 bis 1942 auf knapp unter 17 bei den Jahrgängen 1963 bis 1967 gefallen.

Gleichzeitig scheint die Attraktivität der klassischen ehelichen Gemeinschaft ungebrochen (Beck/Beck-Gernsheim 1990: 69). Sie spiegelt die zweite Tendenz wieder, die eng im Zusammenhang mit der Individualisierung innerhalb der Gesellschaft steht (Individuierung mit Hilfe einer/eines PartnerIn auf der gemeinsamen Insel der Ehe). Der Anteil der Einzelhaushalte hat in der Bundesrepublik inzwischen ein Drittel überstiegen (35 %), während in den urbanen Zentren wie Hamburg, München oder Frankfurt der Anteil bei 50 % liegt. Während 1900 44 % der Haushalte noch fünf oder mehr Personen beherbergten, liegt deren Anteil heute nur noch bei 6 %. Am Ende der Achziger Jahre lebten in Deutschland neuen Millionen Menschen, rund 15 % der Bevölkerung, allein - mit steigender Tendenz (vgl. Statistisches Bundesamt 1989: 64ff, errechnet aus Tabelle 3.6.).

Die soziale Isolation lößt die Romantik wieder stärker werden, die weiterhin traditionelle Dispositive, wenn auch in leicht abgewandelter Form, mittransportiert. Daß der "Zufall", Fatalismus des romantischen Liebesideals, seine Hand im Spiel hat, zeigt sich bei der durchschnittlichen Lebensdauer einer Ehe und bei den Scheidungs- und Wiederverheiratungsraten. Doch nicht nur romantische Utopien lassen diese Ehen scheitern, sondern auch die de facto gestiegenen Erwartungen von innen und außen. Von innen steigen die Wünsche nach persönlicher Bedürfnisbefriedigung durch die/den PartnerIn, von außen die Ansprüche der Gesellschaft an die Familie, die vor allem mit ihren Kindern alleingelassen wird (Zwang zum Doppelverdienst, unzureichende kindgerechte Einrichtungen, keine Kindergartenplätze). Die Ansprüche, die die Familie erfüllen soll, lassen sie nicht nur scheitern, sondern veranlassen auch eine bewußte Ablehnung dieser sozialen Konstruktion, da sie den persönlichen Bedürfnissen nicht mehr gerecht werden kann ("Der Traum einer gesunden Ehe in einer kranken Gesellschaft" Bornemann 1994).

Es soll hier nicht darüber hinweggetäuscht werden, daß 54 % der Bevökerung in ehelichen Gemeinschaften lebt (geschieden und wiederverheiratet?), die weiterhin als beständigste sexuelle Verbindung gilt, doch 16 % leben geschieden oder getrennt, und immerhin rund 7 % in Lebensgemeinschaften mit gemeinsamem Haushalt. Da die oben angeführte Entwicklung aber erst 20 Jahre dauert, ist zu erwarten, daß deren Anteil weiter steigen wird. (Michael/Gagnon/Laumann/ Kolata 1994: 324)

Da aufgrund ihrer zeitlichen Begrenztheit nicht mehr davon ausgegangen werden kann, daß Lebensgemeinschaften, seien sie ehelich oder nicht, eine konstante Größe im sozialen System sind (LebensabschnittbegleiterInnen), zudem zusehends mehr AlleinerzieherInnen durch das soziale Netz fallen (70 % der Alleinerziehenden in Deutschland müssen mit weniger als DM 1.200,-- monatlich auskommen) und unter der Armutsgrenze leben (Beck/Beck-Gernsheim 1990: 45), stellen sich folgende Fragen:
1) Macht es in der Sozialpolitik noch Sinn, an langfristig verschwindenen sozialen Strukturen festzuhalten, oder die soziale Unterstützung direkt den Betroffenen (im speziellen den Kindern) zukommen zu lassen und von der Kleinfamilie als Versorgungssystem gänzlich abzusehen?
2) Können Lebensgemeinschaften ein tragfähiges soziales Netz bilden, wenn ja, wie sieht diese neue Struktur aus und welche Faktoren konstituieren Beständigkeit, wenn diese von den PartnerInnen erwünscht ist?

Unsere Studie schließt an die zweite Frage an. Wir gehen davon aus, daß äußere Bindungen (gemeinsamer Haushalt, Kinder) tendenziell immer weniger zur Stabilität einer PartnerInnenschaft beitragen und die Sexualität, die auch als Möglichkeit des Ausdrucks eigener Identität herangezogen wird, in PartnerInnenschaften eine wachsende Bedeutung erlangt. Nicht allein aufgrund der Tatsache, daß die Sexualität in Form der Geschlechtlichkeit auch eine der Auslöserinnen sozialer Veränderungen ist, sondern auch, weil sexuelle Interaktion einen der intimsten Kommunikationswege in einer intimen Beziehung darstellt, da sie über weite Strecken auch nonverbal geführt werden kann. Es stellt sich die Frage, inwiefern sexuelle Zufriedenheit als Faktor für die Aufrechterhaltung der intimen Beziehung PartnerInnenschaft von den PartnerInnen selbst herangezogen wird und ob sie Gradmesser für die Qualität einer PartnerInnenschaft sein kann.

Zu diesem Zweck untersuchen wir:
1) Die Ideale von gleichberechtigter PartnerInneschaft im weitesten Sinn.
2) Die real gelebte PartnerInnenschaft unter besonderer Berücksichtigung der Sexualität.
3) Die Zusammenhänge zwischen sexueller Zufriedenheit und der Diskrepanz von Idee und Realität von Gleichberechtigung in der PartnerInnenschaft (siehe 4.)


3. Anschluß an die wissenschaftliche Forschung zum Thema

3.1. Wissensstand und theoretischer Rahmen der Untersuchung

3.1.1. Paarbeziehung und Sexualität

3.1.1.1. Die historische Entwicklung der westeuropäischen Paarbeziehung

Die sozio-historischen Texte zu diesem Thema befassen sich mit der Ehe als Hauptform der westeuropäischen Paarbeziehung, wohl auch, weil die Quellenlage zur Ehe als religiös und juristisch geregelter Lebensform besser ist als die zu anderen Formen des Zusammenlebens. Auffällig an der Geschichte der westeuropäischen Ehe erscheint die Existenz eines seit vielen Jahrhunderten und teilweise auch heute noch gültigen Ehemodells, der monogamen und unauflöslichen Ehe (Aries 1986: 176), ist doch das weltweit häufigste Ehemodell jenes, in dem der Mann seine Ehefrau aus bestimmten Gründen verstoßen und eine andere Frau heiraten darf. Das christlich-westeuropäische Modell der unauflöslichen Verbindung in der Ehe stellt also in diesem Zusammenhang eine Ausnahme dar. Dieser Aspekt der christlichen Moral hat seinen Ursprung allerdings im spätantiken Rom, wo sich die Ehen als Vertrag zwischen zwei Familien stabilisierten und mit Gefühl versahen. Gegenüber den bereits bestehenden westeuropäischen Ehemodellen mußte sich das christliche jedoch erst durchsetzen.

In der karolingischen Ehe wurden wirkliche Ehen nur von wenigen Mächtigen geschlossen, während der Großteil der Bevölkerung andere, nicht vertraglich geregelte Formen des Zusammenlebens wählte (Aries 1986: 177ff). Es war nicht einmal erwünscht, da§ alle Kinder eines Adeligen heirateten, denn dadurch wäre sein Besitz zwischen seinen ErbInnen zu sehr zerstückelt worden. Die Heirat war zwar ein privater Akt, ein Vertrag zwischen zwei Familien, und die Eheschließung fand im Bett statt, aber sie hatte auch öffentlichen Charakter, denn die Gemeinschaft mußte ihre Zustimmung ausdrücken. Wenn das Eheziel, die Nachkommenschaft, nicht erfüllt wurde, konnte die Ehe für aufgelöst erklärt werden. Unter diesen Umständen konnte sich Liebe bestenfalls erst während der Ehe entwickeln, und auch die Lustbefriedigung nahm einen sekundären Rang ein.

Die Definition und Durchsetzung des christlichen Ehemodells dauerten lange, die wichtigste Neuerung war dabei das Einverständnis der Brautleute mit der Eheschließung (Aries 1986: 180ff). Die Ehescheidung wurde bis zum 12. Jahrhundert nicht verboten, um den Einfluß der Kirche ausbauen zu können. Ehen waren laut Kirchenrecht bis zum 7. Grad inzestuös und dadurch scheidungsfähig, was für den Adel eine Hintertür im Falle des Ausbleibens eines Stammhalters darstellte. Erst dann trat die stabilitas anstelle des Inzest, der nun nur noch bis zum 4. Grad bestand. Die Ehe war durch die Institutionalisierung und Registrierung kein privater Akt mehr, sondern wurde schließlich sogar als Sakrament zum Bestandteil des religiösen Lebens. Die christliche Moral meinte, die Eheleute seien ein Fleisch und schuldeten einander daher Vertrauen und Achtung, während Liebe sich erst im Laufe der Ehe entwickle. Vom Mann wird die fürsorgliche Liebe zu seiner Frau verlangt, von ihr aber die Unterordnung unter ihren Mann und die Erhaltung ihrer Keuschheit auch in der Ehe. Auch in diesem Ehemodell hatte die Lustbefriedigung vorerst keinen Platz, aber um das Funktionieren des Ehevertrages zu garantieren, wurde der Beichtvater als Korrektiv in der Sexualität herangezogen. (Flandrin 1986: 159)

Ab dem 18. Jahrhundert setzt sich das westliche Eheideal durch: Eheleute sollen sich wie Verliebte lieben. "Die außereheliche Erotik hat Eingang in die Ehe gefunden und die traditionelle Zurückhaltung zugunsten der Leidenschaft und auf Kosten der Dauer verdrängt." (Aries 1986: 173) Im Gegensatz zur Trennung zwischen Liebe und Ehe (und damit Fortpflanzung) in fast allen Kulturen hat sich dieses Eheideal bis heute erhalten: Heute gibt es nur noch eine Liebe, die leidenschaftliche und stark erotisierte Liebe, und die alten Merkmale der ehelichen Liebe, wie wir sie hier beschrieben haben [privater Charakter als Vertrag zwischen zwei Familien, politische und ökonomische Interessen, Ziel der Nachkommenschaft, I. Z.], sind verschwunden oder gelten als hinderliche Reste, die den endgültigen Sieg der Liebe - der einen und einzigen Liebe, der einen und einzigen Sexualität - hinauszögern . [....] Die leidenschaftliche Liebe kennt keine Dauer; [....] Die wirkliche Ehe ist eine dauerhafte Gemeischaft, eine lebendige und fruchtbare Dauer, die dem Tode trotzt - eine untergründige Revanche der dynamischen Kontinuität in einer Gesellschaft, die dem Augenblick und dem Bruch huldigt. (Aries 1986: 173f)


3.1.1.2. Das jugendliche Zusammenleben als neues PartnerInnenschaftsmodell

Eine neue Form der Paarbeziehung ist die des "jugendlichen Zusammenlebens", wie Bejin (1986: 197) sie genannt hat. Es handelt sich dabei um ein neues Phänomen, das sich von einer Verlobung, Probeehe oder einem Konkubinat deutlich unterscheidet und meist erst dann durch eine Eheschließung "legalisiert" wird, wenn das Paar ein Kind erwartet. Bejin spricht von den drei Idealtypen der ehelichen Liebe, der außerehelichen Liebe und des jugendlichen Zusammenlebens und vergleicht diese Idealtypen anhand von neun Kriterien.

Die jugendliche Lebensgemeinschaft stellt bei allen Kriterien eine Mischung aus den traditionellen Formen des Zusammenlebens, der Ehe und der außerehelichen Liaison, dar. Dieser Versuch der Verbindung von eher gegensätzlichen Elementen ist zwar mühsam, aber doch dermaßen "ansteckend", daß sich auch die moderne Ehe und die Paarbeziehungen von Homosexuellen dieser Lebensform immer mehr angleichen.

Es ist, als wollten diese in verlängerter Jugend lebenden jungen Leute, die sich eine "gleichberechtigte" Beziehung zum Partner des anderen Geschlechts wünschen, den anderen finden und zugleich im anderen sich selbst wiederfinden. Als Gleiche spiegeln sie sich in ihrem jeweiligen alter ego und erfahren sich darin auf magische Weise mit jenem kleinen Unterschied ausgestattet, der ihnen fehlt zum vollkommenen, autarken, stabilen und vom Bedürfnis der Fortpflanzung befreiten Bild des Androgynen. (Bejin 1986: 207)


Tabelle 1:

Charakteristische Unterschiede von ehelicher Liebe (EH), außerehelicher Liebe (AH) und jugendlichem Zusammenleben (JZ). (Quelle: Bejin 1986: 198ff)

EHAHJZ
Dauerunauflöslichkurzlebig täglich neu verhandelt
Soziale Anerkennungrituell bestätigt nicht gebilligtQuasi-Billigung der Verbindung
Zielematerielle und sex. Befriedigungsoziale Sicherheit und soziale Sicherheit sexuelle Befriedigung
Aufgabenteilungjaneinja vs. Ideal der Gleichheit
Geforderte TreuejaneinSexualität erlaubt, Liebe nicht
Ausdruck der Gefühletraditionell nicht jaUnabhängigkeit vs.völl. Offenheit
Normative Grundlagen der sexuellen Beziehungeheliche Pflicht völl. FreiwilligkeitMischform
Fruchtbarkeitjanein"Moratorium" (Wunsch vs. Angst)
Affektives Feldausgedehntnur das Paar ausgedehnt mit dem Paar im Zentrum


3.1.1.3. Chaos der Liebe - Die Freisetzung traditioneller Geschlechterrollen

Die vorgegebenen Geschlechtsrollen sind Basis der Industriegesellschaft und nicht etwa ein traditionales Relikt, auf das zu verzichten ein leichtes wäre. Ohne die Trennung von Frauen- und Männerrollen es keine traditionale Kleinfamilie. Ohne Kleinfamilie keine Industriegesellschaft in der Schematik von Arbeit und Leben. (Beck/Beck-Gernsheim 1990: 36)

In der in sich selbst verirrten Privatheit bleibt unerkannt, daß die Ungleichheit zwischen Männern und Frauen kein Oberflächenphänomen ist, das in den Strukturen und Formen von Familie und Berufssphäre korrigiert werden kann. Diese epochalen Ungleichheiten sind vielmehr in die Grundschematik der Industriegesellschaft, ihr Verhältnis von Familien- und Erwerbsarbeit eingebaut. Mit ihnen brechen die Wiedersprüche zwischen Moderne und Gegenmoderne in der Industriegesellschaft auf. ... Die Gleichstellung von Männern und Frauen kann nicht in den institutionellen Strukturen gelingen, die ihrem Zuschnitt nach auf die Ungleichstellung bezogen sind. Erst in dem Maße, in dem das gesamte institutionelle Gefüge der entwickelten Industriegesellschaft auf die Lebensvoraussetzungen von Familie und Partnerschaft hin durchdacht und verändert wird, kann eine neue Art der Gleichstellung jenseits von Frauen- und Männerrolle Schritt für Schritt erreicht werden. (215)

Jene Individualisierungsdynamik, die den Menschen von den Klassenkulturen herausgelöst hat, macht vor den Toren der Familie nicht halt. Sie greift auch in die Rollenklischees ein, die für die Identifikation bislang wichtig waren. Die Auflösung der Geschlechterstereotypen ist ein sehr junger Prozeß und wird z. B. in der Eherechtsreform von 1976 sichtbar. Dadurch brechen in allen Lebensformen von Männern und Frauen (vor, in, neben und nach der Ehe) Jahrhundertkonflike hervor und zeigen dort ihr privates persönliches Gesicht, obwohl diese in der Familie lediglich stattfinden, nicht aber durch die Familienstruktur begründet werden.

Das gestiegene Konfliktpotential innerhalb der Familie begründet sich in verschiedenen Freisetzungsprozessen, z. B. der demographischen Freisetzung, bei der durch die höhere Lebenserwartung Mutterschaft nur ein Lebensabschnitt sein kann, auf den 30 Jahre "leeres Nest" folgen. Durch die Idealisierung der Liebesheirat, die Enttraditionalisierung der Lebenswelten, die Individualisierung, die Verschärfung der Grenzen der Kleinfamilie und durch die technische Modernisierung im Haushalt entwickelt sich die Kleinfamilie zum insulanischen Dasein. Aufgrund der demographischen Freisetzung und der Haushaltstechnisierung begannen sich in den Fünfziger Jahren die Frauenrollen dahingehend zu verändern, daßFrauen zunehmend auf den Arbeitsmarkt drängten. Ein weitaus gewichtigerer Grund aber ist die Tatsache, daß die ökonomische Absicherung vieler Familien auf die Erwerbstätigkeit von Frau und Mann angewiesen ist.

Auch Männer wenden sich gegen ihre traditionellen Rollen, da sie nun durch die Erwerbstätigkeit der Frauen aus dem "Joch der Alleinverdienerrolle" (199) entlassen werden. Es wird ihnen zunehmend deutlich, daß sie sich für berufliche und betriebliche Ziele verausgaben, mit denen sie sich eigentlich nicht identifizieren können, und daß sie in Alltagsdingen unselbständig und auch emotional auf die Frauen angewiesen sind.

Zur Lösung dieser privaten, persönlichen Konflikte stehen der/dem einzelnen keinerlei Handlungsmuster zur Verfügung. Es geht um die Verschiebung von Konflikten aus dem gesamtgesellschaftlichen Bereich ins "Private", womit die/der einzelne zwangsläufig überfordert ist. Auch die Psychologie, die das Leiden, das ihr nun massenhaft zugetrieben wird, auf Bedingungen familialer Sozialisation zurückführt, wird kurzschlüssig. Wo den Menschen die Konflikte aus den Lebensformen entspringen, wo ihr Zusammenleben vorbildlos wir, kann ihr Leiden nicht mehr auf frühkindliche Versäumnisse und Weichenstellungen zurückgeführt werden. Sexualität, Ehe, Erotik, Elternschaft haben unter den Bedingungen der Freisetzung aus den modernen ständischen Geschlechtsschiksalen von Männern und Frauen viele mit Ungleichheit, Beruf, Arbeitsmarkt, Politik, Familie und den in sie eingelassenen und zukunftsfähig gewordenen Lebensformen zu tun. Diese Historisierung und gesellschaftliche Revision ihrer Kategorien steht der Psychologie bevor.


3.1.2. Gleichberechtigung und Gerechtigkeit

3.1.2.1. Gerechtigkeitstheorien

Gerechtigkeit liegt vor, wenn keinE PartnerIn unbegründete Vor- oder Nachteile im Vergleich zur/zum anderen oder auf Kosten der/des anderen hat (Herkner: 1991, 435ff). JedeR PartnerIn leistet Beiträge in Form von Zeitaufwand, Anstrengung, Fähigkeiten, Leistungen, Aussehen usw. und erzielt als Ergebnis Belohnungen und Bestrafungen im weitesten Sinn. Sowohl Beiträge als auch Ergebnisse können positiv oder negativ sein; die Wahrnehmung des Verhältnisses deutet die Person als Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit.

Walster und Traupman (1978) untersuchten den Zusammenhang von Stabilität in der Beziehung und Zufriedenheit bzw. Glücks-, Ärger- oder Schuldgefühlen. In Übereinstimmung mit der Theorie stellte sich heraus, daß die Versuchspersonen in gerechten Beziehungen besonders glücklich und zufrieden waren und sich kaum verärgert oder schuldig fühlten. Außerdem waren gerechte Beziehungen stabiler als unausgegeglichene.

Wichtig ist auch noch, daß sowohl ausgleichende Gerechtigkeit als gerecht empfunden wird als auch das Unbehagen verschiedenes Ausmaß annimmt, je nach Attribution. Es ist stärker, wenn die Ungerechtigkeit auf interne oder kontrollierbare Faktoren (mangelnde Anstrengung) zurückgeführt wird, und schwächer bei externen (Befehl, Zufall) oder unkontrollierbaren Faktoren (Unfähigkeit).

Nicht zu vernachlässigen sind die Erwartungen der PartnerInnen an die Beziehung. Rational fundierte Verbindungen funktionieren auf Gerechtigkeitsbasis (Mills und Clark: Austauschbeziehungen). Gleichberechtigung ist von zentraler Bedeutung. Hingegen sind emotionale Beziehungen von Empathie und Verantwortung der PartnerInnen füreinander geprägt (Mills und Clark: Gemeinschaftsbeziehungen). Gerechtigkeit oder ausreichende Belohnung sind hier von minderer Bedeutung. Die meisten realen Beziehungen sind allerdings Mischformen.


3.1.2.2. Gleichheit und Gleichberechtigung als Begriffe der Frauenbewegung

Die beiden Frauenbewegungen entstanden - im Vergleich zur Diskriminierung der Frauen - relativ spät auf der geistigen Grundlage der aufklärerischen Gleichheitsidee (Schenk 1983: 85ff). Eine der Wegbereiterinnen der Frauenbewegungen war Olympe de Gouges, die zwei Jahre nach der Französischen Revolution ein Pamphlet mit dem Namen "Die Rechte der Frau" (in Anspielung auf die Erklärung der Menschenrechte, "Les Droits de l'Homme") und wurde unter anderem dafür einige Jahre später auf dem Schafott hingerichtet.

Der Anla§ für die Gründung der ersten Frauenbewegung im 19. Jahrhundert ist soziale Not am Übergang von einer agrarisch-handwerklichen zu einer Industriegesellschaft. Diese Not spiegelt sich vor allem in der Entwurzelung und der Armut der Frauen im Proletariat und BürgerInnentum wider. Dementsprechend sind die ersten Themen der Kampf gegen die Armut, verbesserte Bildungs- und Erwerbsmöglichkeiten und die aktive Teilhabe am öffentlichen Leben für Frauen. Die Trägerinnen der Bewegung sind vorerst Frauen aus dem BürgerInnentum, denen später die Gründerinnen der Arbeiterinnenvereine folgen sollen. Ab den Sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts wird die Frauenbewegung wirklich aktiv, und von 1890 bis etwa 1908 erfährt sie ihren größten Aufschwung. Sowohl der radikale bürgerliche Flügel, der neben den Hauptthemen auch die sexuelle Doppelmoral kritisiert und das Wahlrecht einfordert, als auch der konservativ-gemäßigte bürgerliche Flügel finden in der Gleichberechtigung einen Schlüsselbegriff (Menschik 1977b, Schmid/Schnedl 1982). Bei allen berührten Gebieten, sei es nun die Arbeitswelt, die Familie oder die Politik, geht es um die rechtliche Gleichstellung der Frauen, die auf eben diesen Ebenen diskriminiert werden. Die Einführung von Mädchenbildung und dem Stimmrecht für die Frauen nimmt der Frauenbewegung jedoch den Wind aus den Segeln. Die radikale Frauenbewegung zerfällt, und der Rest ist konservativ, in Organisatiosstrukturen erstarrt und propagiert die seelische Mütterlichkeit als weiblichen Kulturbeitrag. Immerhin kann es die erste Frauenbewegung als ihren Erfolg verbuchen, daß nach dem Zweiten Weltkrieg die Gleichberechtigung in vielen europäischen Verfassungen verankert ist.

Nach dem Zweiten Weltkrieg erhält die entschlummerte Frauenbewegung neue Impulse, unter anderem durch Simone de Beauvoir mit "Le Deuxime Sexe" (1949). Simone de Beauvoir meint darin, die rechtliche Gleichstellung der Frau reiche nicht für eine tatsächliche Gleichberechtigung aus. Die Befreiung der Frau aus der (von ihr hauptsächlich wirtschaftlich gemeinten) Abhängigkeit vom Mann könne nur durch Erwerbsarbeit ohne Doppelbelastung und nur bei gerechter Entlohnung, sodaß die Frauen sich selbst erhalten können, erreicht werden.

Die Frau, die - als Ehefrau oder als Kurtisane - unterhalten wird, ist nicht unabhängig vom Mann, weil sie den Stimmzettel in der Hand hat ... Durch die Arbeit hat die Frau größtenteils den Abstand überschritten, der sie vom Mann trennte. Arbeit allein vermag ihr eine konkrete Freiheit zu garantieren. (1951: 638)

Weiters kritisiert sie die unscharfe Verwendung des Begriffs der Gleichheit, bei der es sich nicht um die Übernahme von männlichen Geschlechterstereotypen durch die Frauen handeln kann, sondern nur um gleiche Rechte - Gleichberechtigung - von Mann und Frau unter den gleichen ökonomischen Bedingungen.

Dieser unbestimmte Begriff der Gleichheit in der Ungleichheit, dessen sich der eine bedient, um seinen Despotismus, und die andere, um ihre Feigheit zu bemänteln, besteht die Probe der Erfahrung nicht. In ihrem Austausch beansprucht die Frau für sich die abstrakte Gleichheit, die man ihr zugebilligt hat, und der Mann die konkrete Ungleichheit, die er feststellt. Daher kommt es, daß eine endlose Debatte über die Zweideutigkeit der Worte geben und nehmen alle Liebesverbindungen durchzieht: Sie beklagt sich darüber, daß sie ihm alles gebe, er protestiert, daß sie ihm alles nehme. (1951: 673)

Im Gegensatz zu ihren Vorgängerinnen prangert sie nicht nur die rechtliche Ungleichheit der Frau in der Familie und in der Arbeitswelt an, sondern zeigt in einem Panorama der herrschenden Philosophien und Weltanschauungen die Auswirkungen der Diskriminierung der Frauen auch in der Sexualität. Es geht ihr vor allem darum darzustellen, wie Frauen zu Frauen gemacht werden, entgegen den landläufigen Annahmen, das "Wesen" der Frau sei ihr angeboren und ihre Ungleichheit daher ihr Schicksal.

Aus der männerzentrierten StudentInnenbewegung ab 1968 entwickelt sich die zweite Frauenbewegung Anfang der Siebziger Jahre. Sie fordert nach wie vor die - über weite Strecken noch immer nicht vorhandene - rechtliche Gleichstellung der Frauen mit dem Schwerpunkt Arbeitsmarkt (Menschik: 1971), findet aber auch viele neue Themen, wie z. B. Doppelbelastung und entlohnte Hausarbeit (Schwarzer: 1973), Abtreibung (Zwerenz: 1980), Gewalt gegen Frauen (Karlsson: 1988) oder Zwangsheterosexualität (Stefan: 1975). Der durchgehende rote Faden der feministischen Gesellschaftskritik ist dabei der verschleierte Sexismus, der alle Formen von Frauendiskriminierung bestimmt (Jannssen-Jurreit: 1979; Krechel: 1983; Meulenbelt: 1988).


3.1.2.3. Gleichberechtigung und Gerechtigkeit

Die Gleichberechtigung hat vom Programmsatz zur zivilrechtlichen Gleichstellung einen langen Weg zurückgelegt, wobei der Diskussionsschwerpunkt auf gleichem Lohn für gleiche Arbeit lag. Bei der rechtlichen Umsetzung der politischen Forderungen stellte sich das Problem, daß das Verfassungsrecht wegen der Vertragsfreiheit nicht unmittelbar auf Privatleute wirkt und die Gleichheit der Freiheit gegenüber nur eine dienende Funktion hat.

Der Kampf der Frauen um Gleichberechtigung fußt nicht - wie oft fälschlich angenommen - auf dem Wunsch nach Gleichsein mit den Männern, auf einer Art Gleichmacherei also, sondern beruft sich auf die Menschenrechte. Eine alte Regel der Gerechtigkeit kann dabei helfen: Gleiches soll als gleich, Verschiedenes nach seiner Eigenart behandelt werden. "Gleichberechtigung der Frauen bedeutet, daß Frauen wie Männer unter gleichen Voraussetzungen gleiche Rechte haben." (Gerhard-Teuscher 1983: 122)

"Gleichberechtigung in ihrem radikalen, bis in die Wurzel des Übels gehenden Verständnis meint darum mehr materiale Gerechtigkeit und vor allem die Veränderung der üblichen Formen geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung." (126)

Die Gleichberechtigung von Frauen in der partnerInnenschaftlichen (Hetero-)Sexualität wird in der feministischen Literatur im Vergleich zu Arbeit, Abtreibung und anderen Standardthemen nicht so häufig behandelt (Janssen-Jurreit 1986), besonders nicht unter dem Aspekt des Zusammenhangs zwischen gesellschaftlicher Gleichberechtigung und der sexuellen Zufriedenheit. Anja Meulenbelt schreibt dazu:

Weil das sexuelle Erleben zwischen Männern und Frauen mit Machtverhältnissen zusammenhägt, wird sich die Sexualität nicht so einfach verändern, wenn sich diese Verhältnisse nicht ändern. Wenn Männer und Frauen außerhalb des Hauses ungleich sind, ist es auch zuhause schwierig, eine Beziehung auf der Basis der Gleichheit zu haben. (1986: 243)

Gleichberechtigung in der heterosexuellen Paarbeziehung muß also die verschiedenen, durch die Gesellschaftsstruktur bedingten Voraussetzungen für Männer und Frauen berücksichtigen und kann nicht von einer gleichen Ausgangsposition der PartnerInnen ausgehen. Diese Rücksicht auf die herrschenden Verhältnisse ist eine Form der Gerechtigkeit.


3.1.2.4. Die Analyse der Geschlechterverhältnisse in der ethnologischen Frauenforschung

Die ethnologische Frauenforschung bemüht sich seit den Siebziger Jahren um eine Analyse der Geschlechterverhältnisse in außereuropäischen Gesellschaften. Die Vergleichbarkeit der verschiedenen Gesellschaften erwies sich dabei als Problem, das von Ilse Lenz (Dozentin für Soziologie an der Universität von Münster) auf eine relativ einfache, aber effektive Weise gelöst wurde. Bei ihren Untersuchung von geschlechtssymmetrischen (oft auch "matriarchalen") Gesellschaften und den darin herrschenden Machtverteilungen zwischen Männern und Frauen führte sie als Kategorien vier strategische Machtfelder ein (Lenz/Luig 1990: 39ff).

Das erste Machtfeld ist das der Produktion, das durch "die Verfügung über materielle Ressourcen wie über eigenen Boden und vor allem über das Produkt der eigenen Arbeit" (Lenz/Luig 1990: 39) gekennzeichnet ist. In der ethnologischen Frauenforschung geht es dabei unter anderem um Erb- und Eigentumsrechte, um Matrilinearität und die damit verbundenen Machtposition einzelner Frauen (Hausälteste usw.) oder aller Frauen. Das Mitspracherecht in politischen Entscheidungen ist oft, aber nicht immer, an die Besitzverhältnisse geknüpft.

Neben dem Produktionsbereich isolierte Lenz auch den der Reproduktion, in dem es in erster Linie um die Paarbeziehung und die Fortpflanzung geht. Lenz zeigte auf, daß in den geschlechtssymmetrischen Gesellschaften - im Gegensatz zu den patriarchalen - die Kontrolle über die Gebärfähigkeit, PartnerInnenwahl und Scheidung bei den Frauen liegt. Dies wird durch ihre ökonomische Unabhängigkeit, die im Produktionsbereich begründet liegt, ermöglicht.

Mit dem Produktions- und Reproduktionsbereich hängt das Machtfeld der Autonomie in bezug auf Sexualität und Körper zusammen, denn die ökonomische Unabhängigkeit ermöglicht nicht nur eine relativ freie PartnerInnenwahl und eine Selbstbestimmung über das Gebären von Kindern, sondern hält auch die Sanktionen für vor- und außereheliche Beziehungen auf einem sehr niedrigen Niveau, Vergewaltigung und Prostitution sind vielen geschlechtssymmetrischen Gesellschaften unbekannt. Weibliche Sexualität wird von den untersuchten Gesellschaften als mächtig und positiv charakterisiert, und die Mädchen erhalten, ebenso wie die Buben, ein umfassendes Wissen über die Funktionen ihres Körpers.

Das letzte Machtfeld ist das der symbolischen Ordnungen, die in geschlechtssymmetrischen Gesellschaften dem "Weiblichen" eine zentrale Bedeutung zuweisen und den Frauen in Riten und Versammlungen einen hohen Stellenwert einräumen. Auch dieses Merkmal hängt eng mit den anderen Machtfeldern zusammen und erhält seine Besonderheit aus der Tatsache, daß die Frauen für den Fortbestand der Gruppe sehr wichtig sind, was auch in den Riten ausgedrückt wird, indem die Frauen für Geburt und Aufnahme der Kinder, bzw. die Verabschiedung der Toten zuständig sind.

Die vier Lenz'schen Machtfelder hängen zwar kausal zusammen, korrellieren aber nicht notwendigerweise miteinander. Es ist durchaus möglich, daß in der einen geschlechtssymmetrischen Gesellschaft die Machtposition der Frauen in der Reproduktion besonders ausgeprägt ist, während sie in der symbolischen Ordnung nicht genauso viele Rechte und Verantwortung tragen usw. Diesen graduellen Unterschieden gemäß lassen sich die geschlechtssymmetrischen Gesellschaften auf einem breiten Spektrum der Machtverteilungen einordnen. Wir werden uns diese Machtfelder zunutze machen, um die Gleichberechtigung in den von uns untersuchten Paarbeziehungen operationalisieren und kategorisieren zu können.


3.1.3. Typen von Liebe

3.1.3.1. Die Sternberg'schen Liebestypen

Interdisziplinär - wie wir zu sein versuchen - befaßten wir uns auch mit einigen psychologischen Ansätzen, die Liebe als starke Sympathie oder qualitativ anderes Gefühl auffassen. Explizit erwähnt sei nur Sternbergs Dreieckstheorie (Herkner 1986).

Nach Sternberg kann Liebe aus Intimität (Vertrautheit), Leidenschaft und Entscheidung/Bindung (commitment) bestehen. Jede Komponente stellt eine Seite des Dreiecks dar; die verschiedenen Formen der Liebe sind demnach verschieden große Dreiecke oder Teildreiecke. Dem Ausmaß der Liebe entspricht die Größe des Dreiecks. So enthält z. B. vollständige Liebe alle drei Grundkomponenten in gleichem Maß in Form eines gleichseitigen Dreiecks. Unter den drei Grundkomponenten versteht er folgendes: Intimität (I) kann mit Sympahie gleichgesetzt werden und umfaßt Vertrautheit, Nähe, Verbundenheit und Wärme. Leidenschaft (L) ist mit hoher Aktivierung und starken Gefühlen verbunden. Sexuelle Wünsche, aber auch andere Motive wie etwa Selbstwerterhaltung oder -steigerung, Dominanz, Unterwürfigkeit, Bedürfnis für jemand zu sorgen, Bedürfnis nach Vermeidung von Einsamkeit, usw. spielen hier eine Rolle. Die dritte Komponente, Entscheidung/Bindung (E/B), besteht aus zwei Teilkomponenten einer Kurzzeit- und einer Langzeitkompnente. Der Kurzzeitaspekt ist die Entscheidung, einen bestimmten Menschen zu lieben. Der Langzeitaspekt ist die Entschedung, eine langfristige Beziehung aufrecht zuerhalten. Die Komponenten korrelieren miteinander und lassen sich zu acht Varianten der Liebe kombinieren.

1) Nichtliebe (weder L noch I noch E/B): Die meisten Interaktionen folgen dieser Kategorie.
2) Sympathie (nur I): Verbundenheit und Wohlwollen ohne Leidenschaft und ohne Bindung ist für manche kurzfristigen Bekanntschaften und FreundInnenschaften charakteristisch.
3) Verliebtheit (infatuated love, nur L): Verliebtheit ist durch ein hohes Ausmaß von Aktivierung gekennzeichnet. Sie kann ganz plötzlich einsetzen und mitunter ebenso schnell wieder aufhören.
4) Leere Liebe (nur E/B): In manchen langfristigen Beziehungen sind Leidenschaft und Intimität verschwunden. Die Beziehung wird nur mehr aufrechterhalten, weil mensch sich einmal dazu entschlossen hat. Unter bestimmten Bedingungen (z. B. wenn eine Ehe aus finanziellen oder geschäftlichen Gründen geschlossen wurde) kann leere Liebe am Beginn der Beziehung vorliegen, und es können andere Formen der Liebe folgen.
5) Wahre Liebe (romantic love, L und I): Im Gegensatz zur bloßen Verliebtheit besteht die wahre oder romantische Liebe nicht nur aus Leidenschaft, sondern es kommt die stabilisierende Komponente der Intimität (Vertrautheit, Einstellungsähnlichkeit usw.) hinzu.
6) Kameradschaftliche Liebe (I und E/B): Diese Kombination ist für tiefe, langfristige FreundInnenschaften charakteristisch, aer auch für viele Ehen, in denen die (vor allem sexuell bedingte) Leidenschaft nicht mehr vorhanden ist.
7) Alberne Liebe (fatuous love, L und E/B): Die alberne Liebe ist ein Lieblingsthema der Trivialfilme und -romane (in der Trivialkunst wird sie allerdings ernst genommen und keineswegs als albern hingestellt). aufgrund einer kurzen, aber heftigen Verliebtheit wird eine Ehe geschlossen. Da das stabilisierende Element der Intimität fehlt, ist bei solchen Beziehungen die Wahrscheinlichkeit des Mißlingens besonders groß.
8) Vollkommene Liebe (L, I und E/B): Diese Form der Liebe wird wohl von den meisten Menschen anagestrebt, dürfte aber eher selten vorkommen. Zumindest ist sie in der Regel nicht sehr langlebig, weil die Leidenschftskomponente nur selten dauerhaft ist.

Sternbergs Hypothesen über den zeitlichen Verlauf der drei Komponenten lauten: Während Intimiät und Entscheidung/Bindung mit der Zeit zunehmen oder konstant bleiben (zumindest in intakten Beziehungen), nimmt die Leidenschaft nach einem frühen Höhepunkt zwangsläufig wieder ab.

Fehr (1988) analysierte vom Standpunkt des Prototypenansatzes, welche Bedeutung die Begriffe Liebe und Bindung (für LaiInnen) haben. In der ersten Untersuchung sollten die Versuchspersonen die charakteristischen Merkmale von Liebe und Bindung angeben. Den Versuchspersonen der zweiten Untersuchung wurden die in der ersten Untersuchung ermittelten Merkmale vorgegeben, die sie danach beurteilen sollten, wie zentral (typisch) jedes einzelne Merkmal für den Begriff ist. In vier weiteren Untersuchungen wurden komplexere Fragestellungen untersucht, z. B. ob nach Meinung der Versuchspersonen durch das Fehlen zentraler Merkmale eine Liebesbeziehung stärker beeinrächtigt wird als durch das Fehlen periphärer Merkmale). Die Versuchspersonen waren amerikanische StudentInnen mit einem Durchschnittsalter von 22 Jahren.

Die genannten Merkmale wurden von mindestens 7 % der Versuchspersonen genannt. Das sind 30 Merkmale für Liebe und 20 für Bindung (etwa die Hälfte aller genannten Merkmale). Für Liebe wurden 68, für Bindung 40 Merkmale genannt. 21 Merkmale (von insgesamt 87 = 68 + 40 - 21) kommen in beiden Listen vor Das bedeutet, daß Liebe und Bindung überlappende Begriffe sind, wie von Kelley, 1983, angenommen wurde, und daß Bindung nicht eine Teilmenge von Liebe ist, wie von Sternberg, 1986, angenommen wuurde, denn in diesem Fall hätten alle oder die meisten Merkmale von Bindung gleichzeitig Merkmale von Liebe sein müssen. Interessant ist auch der Inhalt der Merkmalslisten. Der Begriff Liebe umfaßt in der Alltagssprache Sympathie (kameradschaftliche Liebe) und Leidenschaft sowie zumindest einen Teil von Entscheidung/Bindung. Sympathie ist jedoch am wichtigsten, weil die meisten der genannten Merkmale Sympathieaspekte sind. Obwohl es sich um junge Versuchspersonen handelte, wurden Leidenschaftsaspekte (Herzklopfen, sexuelle Leidenschaft, Euphorie) vergleichsweise selten genannt.


3.1.3.2. Die Giddens'schen Liebestypen

Giddens beschreibt in "Wandel der Intimität" (1993) vier Liebestypen, den der leidenschaftlichen, der romantischen und der partnerschaftlichen Liebe, und entwickelt daraus Aussagen über sein Beziehungsideal der reinen Beziehung.

Das Kennzeichen der leidenschaftlichen Liebe ist die Dringlichkeit, die sie von den Routinen des alltäglichen Lebens unterscheidet, mit denen sie konsequenterweise tendenziell in Konflikt gerät. Die emotionale Beziehung zur/zum anderen beherrscht alles - so stark, daß die Beteiligten verführt werden können, ihren alltäglichen Verpflichtungen nicht mehr nachzukommen. Leidenschaftliche Leibe bedeutet eine Verzauberung, die in ihrer Hingabe religiöse Züge annehmen kann. Sie entwurzelt das Individuum aus dem Irdischen und schafft eine Bereitschaft für radikale Entscheidungen und große Opfer. Leidenschaftliche Liebe ist gefährlich, wenn es um die Aufrechterhaltung der sozialen Ordnung und die Einhaltung von Pflichten geht. Sie wurde niemals als nötig empfunden, als ausreichende Basis für die Ehe zu gelten.

Die romantische Liebe ist ein integriertes Element der leidenschaftlichen Liebe. Sie ist eine Verknüpfung von Liebe und Freiheit - die Selbstverwirklichung innerhalb der Beziehung entsteht. Romantische Liebe setzt einen bestimmten Grad an Selbstbefragung voraus: Was empfinde ich für die/den anderen? Was empfindet sie/er für mich? Sind unsere Gefühle tief genug, um eine längere Beziehung einzugehen? Im Gegensatz zur leidenschaftlichen Liebe, zur amour passion, die die Individuen unberechenbar aus allem herausreißt, löst die romantische Liebe sie aus ihren weiteren sozialen Beziehungen auf andere Art. Sie erzeugt eine leidenschaftliche Lebensperspektive, die sich auf eine zwar absehbare, aber nicht näher bestimmte Zukunft richtet. Sie schafft eine "gemeinsame Geschichte", die die eheliche Beziehung aus der sonstigen familiären Organisation löst und ihr einen besonderen Stellenwert gibt. Sie fixiert sich auf die/den anderen und idealisiert sie/ihn, und sie entwirft eine Zukunft. Sex ist nun einmal ein schillerndes Mittel bei der romantischen Suche nach dem Schicksal. Die Suche nach romantischer Liebe bedeutet nicht mehr, als daß die Sexualität bis zu einem Punkt hinausgezögert wird, an dem mensch die ersehnte Beziehung gefunden hat.

PartnerInnenschaftliche Liebe setzt Gleichberechtigung im emotionalen Geben und Nehmen voraus. Sie ist aktiv und kontingent. Romantische Vorstellungen wie "für immer" oder "die/der einzige" gibt es nicht mehr. Je mehr die entwickelnde, partnerInnenschaftliche Liebe reale Möglichkeit wird, desto mehr weicht die Suche nach der "besonderen Person" der nach der "besonderen Beziehung". Liebe entwickelt sich, indem beide bereit sind, der/dem anderen Interessen und Bedürfnisse zu offenbaren und dadurch ihre Verletzlichkeit zu zeigen. Dieses Ideal entsteht in einer Gesellschaft, in der nahezu jedeR die Möglichkeit zu sexueller Erfüllung hat.

Die Entscheidung, ob eine Beziehung aufrecht erhalten oder aufgelöst wird, hängt zum ersten Mal wesentlich davon ab, ob beide sexuelle Lust empfinden können. Die Kultivierung sexueller Geschicklichkeit, die Fähigkeit, Befriedigung sowohl zu schenken als auch selbst zu erfahren, werden von beiden Geschlechtern auf der reflexiven Ebene durch eine Vielfalt von Informationen, Hinweisen und Anleitungen zur Sexualität organisiert. (Giddens 1993: 74)

Der Begriff der reinen Beziehung bezieht sich auf eine Situation, in der mensch eine soziale Beziehung um ihrer selbst willen eingeht, bezieht sich also auf das, was aus einer dauerhaften Bindung mit der anderen Person abgeleitet werden kann. Eine Beziehung also, die nur so lange fortgesetzt wird, solange es für beide Parteien klar ist, daß alle Beteiligten sich in ihr wohlfühlen. Liebe war in den traditionellen Modellen des Zusammenlebens an Sexualität gebunden. Nun aber stiftet mehr und mehr die reine Beziehung die Verbindung zwischen Liebe und Sexualität. Die romantische Liebe hat dazu beigetragen, daß der reinen Beziehung im Bereich der Sexualität ein Weg gebahnt worden ist, und trotzdem wird diese nun selbst durch genau jene Entwicklung unterlaufen, die sie selbst in Gang gesetzt hat.


3.2. Offene Fragen

Jene Autoren, deren Typisierungen von Liebe wir rezipiert haben (Sternberg in Herkner 1986, Giddens 1993), treffen keine Aussage, ob es einen empirischen Zusammenhang zwischen den Liebestypen und Beziehungstypen gibt. (Uns würde dabei natürlich insbesondere ein eventueller Zusammenhang zwischen den Liebestypen und den verschiedenen Vorstellungen von Gleichberechtigung interessieren.) Daher stellt sich die Frage, was die Kategorisierung von Liebestypen eigentlich aussagen soll und wie und wo sie angewendet werden kann.

Einen weiteren wunden Punkt entdeckten wir bei Beck/Beck-Gernsheim (1990). Sie weisen nach, daß sich die Geschlechterrollen allmählich auflösen. Wenn die Nichtgleichberechtigung von Frauen und Männern an den Geschlechterrollen festgemacht wäre, müßte nach ihren Annahmen automatisch Gleichberechtigung entstehen, was zumindest im Moment keineswegs zu beobachten ist. Die Kleinfamilie, die mit den Geschlechterrollen steht und fällt, wäre ebenfalls am Ende, und da Beck/Beck-Gernsheim sie als einen Pfeiler der Industriegesellschaft ansehen, sagen sie eigentlich das Ende der Industriegesellschaft voraus, was ebenfalls (noch) nicht der Fall ist.

Gleichberechtigung ist ein primär politischer Begriff, der von den beiden Frauenbewegungen geprägt wurde, und als solcher wissenschaftlich kaum belegt. Zwar stehen verschiedene Studien über die Lebensrealität von Frauen zur Verfügung, so z. B. der Mikrozensus 1984, die reichhaltiges Zahlenmaterial aufbereitet haben, unter anderem auch zum Anteil der männlichen Hilfe bei der Hausarbeit. Weiters ist gerade zum Thema der (unbezahlten) Hausarbeit von Frauenforscherinnen auch sehr viel theoretische Vorarbeit geleistet worden, die für politische Forderungen grundlegend war. Was jedoch fehlt, sind zusammenfassende Darstellungen jener Strukturen und Zusammenhänge, die nicht nur zur ungleichen Verteilung der Hausarbeit oder der Sorge um Verhütung beitragen, sondern die die gesamte Paarbeziehung in all ihren Bereichen beeinflussen. Neben einigen punktuellen Untersuchungen zur Struktur der neuen L(i)ebensform des jugendlichen Zusammenlebens gibt es keine zuverlässigen Aussagen dazu, wie die Gleichberechtigungsideale in den realen Paarbeziehungen verwirklicht werden. Und gerade BŽjin (1986) läßt ungeklärt, wie der Konflikt zwischen Aufgabenteilung und Gleichheitsideal im jugendlichen Zusammenleben gelöst wird/werden kann.

Eine weitere Lücke im gesichteten Material stellt die ungenügende Dokumentation sexueller Zufriedenheit dar. Zwar fragen Masters/Johnson (1987) nach "Sexualbefriedigung", doch geht es dabei eher um ein mechanistisches Konzept von Befriedigung, die meist in Orgasmen gemessen wird. Sexuelle Zufriedenheit ist jedoch etwas anderes, Umfassenderes, sie behält den Blick auf einem Gesamtzustand des Wohlbefindens. Wahrscheinlich wurde sie deshalb bei den bekannten quantitativen Untersuchungen (Hite 1978, Michael/Gagnon/Laumann/Kolata 1994, Senger/Hoffmann 1993, Kinsey 1954 und 1955, Masters/Johnson 1987) nicht erhoben. Aufgrund dieser Quellenlage konnten wir auch keine Aussagen zum Zusammenhang zwischen der Lebensrealität von Frauen und Männern in Paarbeziehungen und ihrer sexuellen Zufriedenheit finden.

Unser Überblick über den Wissensstand ist nicht vollständig und kann es aufgrund des Ressourcen- und Zeitrahmens auch nicht sein. Theoretische Überlegungen zur Entstehung und Relevanz von Vorstellungen, zur Entstehung von geschlechtsspezifischen Rollenstereotypen usw. wären zwar interessant und für die Absicherung unserer Vorannahmen und unserer Forschungsfrage von Belang, wir haben uns allerdings zum Mut zur Lücke entschlossen und weisen an dieser Stelle daraufhin, daß wir uns dieser Lücke bewußt sind, sie aber absichtlich in kauf nehmen. 4. Forschungsfrage und Hypothesen


4.1. Forschungsfrage

Der politische Anspruch der Frauenbewegung an die Gesellschaft spiegelt sich im Streben nach einer Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Paarbeziehung wider.Wir gehen davon aus, daß die Idealvostellungen von Gleichberechtigung nach unserem Verständnis in den meisten Beziehungen jedoch nicht erfüllt sind. Uns interessiert, inwieweit das Ausmaß der Diskrepanz zwischen Vorstellung und Realität von Gleichberechtigung die sexuelle Zufriedenheit beeinflußt. Sexuelle Zufriedenheit ist wichtig,weil ein intensives Lebensgefühl nach einer Studie (Schulz/Beckemeyer/Sander/Wolterhoff 1981) der stärkste Glücksfaktor ist, gefolgt von PartnerInnenbeziehung und Beruf.

Aus der Kenntnis der oben vorgestellten Theorien und Untersuchungen über die Veränderung der Paarbeziehungen, Gleichberechtigung und sexuelle Zufriedenheit haben wir folgende Hypothesen entwickelt:

* Jede in einer PartnerInnenschaft lebende Person hat Vorstellungen von Gleichberechtigung und versucht, sie in der Beziehung zu verwirklichen.
* Gelingt ihr das nicht, so ist sie unzufrieden (Diskrepanz zwischen Ideal und Realität).
* Diese Unzufriedenheit äußert sich auch im sexuellen Bereich.
* Wir vermuten eine Korrelation zwischen der Diskrepanz und sexueller Zufriedenheit.
* Je größer die Diskrepanz, desto kleiner die sexuelle Zufriedenheit.

Wir verbinden in unseren Hypothesen Gleichberechtigung und Gerechtigkeitstheorie, indem wir annehmen, daß eine Enttäuschung der Vorstellungen von Gleichberechtigung analog zu einer Frustration des Gerechtigkeitsempfindens zu Unzufriedenheit führt. Um sowohl die ideale als auch die reale Gleichberechtigung erheben und vergleichen zu können, werden wir sie anhand der Lenz'schen Machtfelder operationalisieren. Die Diskrepanz zwischen den Vorstellungen von Gleichberechtigung und der tatsächlich in der PartnerInnenschafat gelebten Machtverteilung wird anhand der vier Machtfelder festgestellt und - wenn möglich - typisiert.

Ilse Lenz untersuchte die reale Macht der Frauen in sogenannten geschlechtssymmetrischen Gesellschaften (1990). Zum bessseren Vergleich unterscheidet sie vier strategische Machtfelder (Produktion, Reproduktion, Körper/Sexualität und symbolische Ordnung), die nicht notwendigerweise miteinander korrelieren. Um vergleichbare Interviews zu bekommen, wollen wir in dem Interviewteil, der die Vorstellungen von Gleichberechtigung und die erlebte Gleichberechtigung erhebt, den Leitfaden an Lenz' Machtfelder anlehnen. Mit den einzelnen Bereichen ist gemeint:

* Produktion: Analog zur Wirtschaftsform, und die gesellschaftliche Organisation der Verfügung über materielle Ressourcen in ganzen Gesellschaften werden wir in den Paarbeziehungen die Verteilung von und Zusammenhänge zwischen Arbeitskraft, Ausbildung, und Vermögen von Frau und Mann und die Verfügung über das Produkt der eigenen Arbeit betrachten. Mögliche Fragen dazu sind: wer trägt was und wieviel zum Bestehen der Gemeinschaft bei (materiell), wofür wird wessen Geld ausgegeben, wer bezahlte das Auto und wer fährt damit in die Arbeit, wer hat Zugang zum (gemeinsamen?) Konto usw.?

* Reproduktion: Während bei der Betrachtung ganzer Gesellschaften dieser Bereich völlig den Paarbeziehungen gewidmet ist, werden wir uns in diesem Machtfeld auf Entscheidungen den gemeinsamen Haushalt, Kindererziehung, Freizeitgestaltung usw. konzentrieren. Mögliche Fragen sind hier: wer nimmt sich Zeit für die/den andereN (emotionaler Bereich), wer leistet wieviel Beziehungsarbeit, machen Veränderungen und Krisen von außen (z. B. Todesfall) die Handhabung der Gleichberechtigung flexibel usw.?

* Körper/Sexualität: Bei Lenz geht es hier hauptsächlich um Körperbilder, Wissen um Körperfunktionen, Keuschheitsnormen, Hygiene und ähnliches. Wir operationalisieren dieses Machtfeld in den Paarbeziehungen mit der "Regelung" des Geschlechtsverkehrs: unter welchen Umständen wird Sex gemacht, wer ist für die Verhütung zuständig, wer kann ihre/seine Phantasien in der Paarbeziehung ausleben usw.?

* Die symbolische Ordnung: Dieses Machtfeld umfaßt bei Lenz Religion, Riten und politische Macht. Analog zu den Riten einer Gruppe könnte mensch die Beziehungsrituale in den Paarbeziehungen untersuchen. Weitere Ansätze einer Operationalisierung sind: wer macht welche gemeinsamen längerfristigen Zukunftspläne (z. B. Hausbau), wer beeinflußt die politische Orientierung der/des anderen, wer geht zu Behörden, meldet die/den anderen beim Zahnarzt an und vertritt das Paar nach außen usw.?

Die sexuelle Zufriedenheit wollen wir einerseits aus der Beziehungsgeschichte (Teil 2 des Interviews, siehe 5.2.) filtern und andererseits die InterviewpartnerInnen konkret danach fragen. Sexuelle Zufriedenheit soll dabei vor allem dann bestehen, wenn die InterviewparatnerInnen sich selbst als sexuell zufrieden einschätzen. Die Ergebnisse werden anschließend - sofern möglich - typisiert und zur Diskrepanz zwischen vorgestellter und tatsächlicher Gleichberechtigung in Beziehung gesetzt.


5. Design und Methoden

5.1. Population und Stichprobe

Weil es uns um die Gleichberechtigung zwischen Frau und Mann und den Gleichberechtigungsbegriff der Frauenbewegung geht, werden wir ausschließlich Personen, die Teil einer heterosexuellen Paarbeziehung sind, interviewen. Wir werden immer jeweils eine Person pro Paar befragen, da die sexuelle Zufriedenheit der/des einzelnen im Vordergrund steht. Die Personen sollten, um BŽjins Beschreibung des jugendlichen Zusammenlebens (1986) zu entsprechen, zwischen 25 und 35 Jahre alt sein.

Damit bereits eine Beziehungsgeschichte vorliegt, sollen die Personen bereits vor mindestens einem Jahr diese Paarbeziehung eingegangen sein, denn bei sehr jungen Beziehungen überwiegen meist die Vorstellungen die tatsächlichen Erfahrungen, und der Blick wird von der ersten Verliebtheit getrübt. Die Personen sollen eine solche Beziehung führen, in der alle vier Lenz'schen Machtfelder feststellbar sind. Daher wird es notwendig sein, daß sie einen gemeinsamen Haushalt führen. Weil wir über keine finanzielle Mittel für unsere Untersuchung verfügen, wird die Stichprobe zwischen 10 und 12 Personen umfassen, die in Wien und Umgebung leben. Den Kontakt zu unseren InterviewpartnerInnen werden wir nach Kinseys Empfehlungen über die Empfehlung von FreundInnen und Bekannten knüpfen.

Wir schränken unsere Population und Stichprobe nicht weiter ein, obwohl wir glauben, daß es Faktoren gibt, die die Interaktionsmuster in der Paarbeziehung beeinflussen (z. B. Kinder, Beziehungsdauer, Erwerbstätigkeit einer oder beider PartnerInnen, Einkommenssituation, Bildung, ...). Dies deshalb, weil wir davon abstandnehmen, unsere, bzw. die Vorstellungen der Frauenbewegung von Gleichberechtigung als Maß aller Dinge für unsere Population und/oder Stichprobe zu verwenden. Für unsere Forschungsfrage ist irrelevant, aus welchem Grund (unter dem Einfluß welcher Faktoren) die Diskrepanz zwischen den Vorstellungen und gelebter Gleichberechtigung groß oder klein ist, Hautpsache, es besteht ein wie auch immer gearteter Zusammenhang zwischen dieser Diskrepanz und der sexuellen Zufriedenheit. Wir gehen im Ansatz unseres Forschungsdesigns davon aus, daß Faktoren, die die Interaktionsmuster verändern, für unsere Forschungsfrage nicht relevant sind, da unser Interesse sich auf die Differenz zwischen Vorstellung und Realität einschränkt. Sollte sich heruasstellen, daß diese Faktoren für unsere Forschungsfrage immanent sind, wird eine Überarbeitung des Forschungsdesigns und gegebenenfalls eine Einschränkung der Population vorgenommen.


5.2. Methoden

Schulz/Norden stellten in ihrer Untersuchung "Von der Institution Familie zu den Teilbeziehungen zwischen Mann, Frau und Kind. Zum Strukturwandel in Ehe und Familie." (1983) fest, daß bei quantitativen Erhebungsverfahren bezüglich der Zufriedenheit mit der eigenen Ehe Antwortverzerrungen stattfinden. Mit qualitativen Methoden kann diese Verzerrung verhindert werden, denn hier sind Unzufriedenheiten festzustellen, die für quantitative Methoden nicht wahrnehmbar sind.

Daher werden wir qualitative Interviews mit themenbezogenem Leitfaden durchführen (Froschauer/Lueger 1992), die in drei inhaltliche Teile aufgegliedert sein werden:

* Vorstellungen von Gleichberechtigung
* Beziehungsgeschichte (tatsächliche Gleichberechtigung)
* sexuelle Zufriedenheit

Bei den Vorstellungen von Gleichberechtigung und der Beziehungsgeschichte werden die vier Machtfelder von Lenz (1990) abgefragt (siehe 4.3. Operationalisierung). Es ist noch methodisch abzuklären, inwiefern eine Vorselektierung der Fragefolge auf das Antwortverhalten Einfluß ausübt. Weiters ist der Leitfaden noch auszuarbeiten, denn für die vier Machtfelder müssen wir uns noch genaue Fragemöglichkeiten überlegen. Die notwendige Größe des Ausschnittes aus der Beziehungsgeschichte hängt von den jeweiligen Machtfeldern ab und muß noch genau festgelegt werden (z. B. die Schilderung des Verlaufs eines einzelnen Abends für das Machtfeld "Reproduktion" oder die Gründe beider PartnerInnen für den Entschluß zusammenzuziehen für das Machtfeld "symbolische Ordnung"). Bei der Durchführung der Interviews werden wir uns an die Empfehlungen von Kinsey (1955) halten, sind uns aber bewußt, daß nur Übung die/den MeisterIn macht, und hoffen auf die Interviewschulung im Forschungspraktikum.

Anhand der Inhaltsanalyse der Lenz'schen Machtfelder werden wir, sofern das bei unserer kleinen Stichprobe möglich sein wird, eine Typenbildung vornehmen. Dabei halten wir uns an Herwartz-Emden (1991), die in ihrer Untersuchung des geschlechtsspezifischen Sprachgebrauchs an Universitäten ebenfalls eine Operationalisierung in Feldern vornahm und daraus Typen bildete. Weitere Überlegungen über unsere Analysemethoden wird im Sommersemester stattfinden.


5.3. Zeit- und Arbeitsplan

* Interviewschulung Anfang März
* Methodische Überlegungen und weitere Operationalisierung Ende März abgeschlossen
* Interviews Ende April abgeschlossen; Entscheidungsknoten nach jedem Interview
* Transkription Ende Mai abgeschlossen
* Erste Analyseschritte ab Juni; Zwischenbericht
* Analyse Ende Dezember abgeschlossen; Abschlußbericht


6. Literaturübersicht

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